Formulare

 

 

Häufig gestellte Fragen

 

Kann man von einem Mietvertrag zurücktreten, wenn man bereits unterzeichnet hat?

Nein. Ein schriftlicher Mietvertrag ist wirksam, sobald beide Parteien, der Vermieter und der Mieter, unterschrieben haben.

Wenn Sie den Vertrag dennoch vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen möchten, können Sie der Hausverwaltung einen solventen neuen Mieter mit gutem Ruf vorschlagen, der bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Sie sind erst dann vom Vertrag entbunden, wenn der neue Mieter den Mietvertrag rechtsgültig unterzeichnet hat oder wenn der Vermieter darauf verzichtet und Sie von Ihren vertraglichen Verpflichtungen entbindet. Trotz aller mündlichen Zusicherungen kann ein Nachmieter im letzten Moment aussteigen oder zahlungsunfähig werden.

Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?

Der einfachste Weg, eine Wohnung anzufordern, ist es mit dem Makler in Kontakt zu setzen via E-Mail oder Telefon und die Bewerbungen direkt zuzusenden.

Ist die Haustierhaltung in Ihren Wohnungen erlaubt?

Kleintiere wie Hamster o.ä. dürfen ohne Genehmigung gehalten werden, solange sich die Zahl der Tiere in Grenzen hält. Für die Haltung anderer Haustiere (Katzen, Kaninchen, Hunde, Fische, Papageien, Reptilien usw.) muss vorher eine Bewilligung eingeholt werden. Bitte teilen Sie uns auf dem Anmeldeformular mit, welche Haustiere Sie mitbringen. Bitte beachten Sie auch den Mietvertrag für Haustiere.

Kann man seine Wohnung untervermieten?

Grundsätzlich ja, aber Sie müssen den Vermieter im Voraus um schriftliche Erlaubnis bitten, um Ihre Wohnung zu untervermieten. Dazu müssen sie Ihnen alle Informationen zur Verfügung stellen, die Sie benötigen (Entwurf eines Untermietvertrags und alle Dokumente, die auch für einen Wohnungsantrag eingereicht werden müssen).

Endet der Mietvertrag einer Wohnung automatisch, wenn der Mieter stirbt?

Nein. Wenn der Mieter einer Wohnung stirbt, gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers auf die Erben über. Die Erben treten somit im Mietvertrag an die Stelle des verstorbenen Mieters. Wenn die Erben die Wohnung nicht behalten wollen, haben sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht, das es ihnen erlaubt, den Mietvertrag unter bestimmten Bedingungen zu kündigen. Die Kündigung des Mietvertrages muss jedoch von allen Erben oder von ihrem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet werden.

 

Tipp: Um den Mietvertrag schneller zu beenden, haben die Erben die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sie einen solventen neuen Mieter mit gutem Ruf finden, der bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Wenn es kein Übernahmeprotokoll beim Einzug gibt, wer trägt dann die Beweislast im Streitfall über den Zustand der Wohnung beim Auszug?

Wenn es keine schriftliche Dokumentation über den Zustand der Wohnung bei Ihrem Einzug gibt, muss der Vermieter bei Ihrem Auszug nachweisen, dass die Wohnung bei Ihrem Einzug in gutem Zustand war und dass der Mangel bei Ihrer Ankunft nicht vorhanden war.

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